Amtshelfer

Amtshelfer.ch erklärt Ihnen, welche Mutationen bei Ihrem Geschäft (Ihrem Unternehmen) Sie beim Handelsregister anmelden und welche Belege Sie allenfalls zusätzlich einreichen müssen.

Handelsregister Schweiz

Das Handelsregister dient in der Schweiz, der Konstituierung und der Identifikation von Rechtseinheiten. Es erfasst alle rechtlich relevanten Tatsachen und gewährleistet mit deren Offenlegung die Rechtssicherheit sowie den Schutz Dritter im Rahmen zwingender Vorschriften des Zivilrechts (Art. 1 HRegV).

Jeder Kanton (auch Halbkantone) führt ein eigenes Handelsregisteramt. Entsprechend gibt es 26 Ämter (26 Registerbezirke).

Handelsregister Anmeldung

Alle rechtlich relevanten Tatsachen werden vom Handelsregister erfasst. Daher muss grundsätzlich jede Mutation, die eine Änderung einer relevanten Tatsache darstellt, dem Handelsregister angemeldet werden. Davon betroffen sind insbesondere auch Wohnortswechsel und Namensänderungen von Personen, die im Handelsregister eingetragen sind. Grundsätzlich müssen solche Personalmutationen dem Handelsregister angemeldet werden.

Etwas mehr als eine einfache Anmeldung ist erforderlich, wenn Mutationen an der Gesellschaft selbst vorgenommen werden (wie z.B Sitzverlegung, LiquidationVollliberierung und Verzicht auf Revision). Diese haben bei der Kapitalgesellschaft (GmbH und AG) fast immer eine Änderung der Statuten zur Folge. Denn,

  • Firma
  • Sitz
  • Zweck
  • die Organe für die Verwaltung und für die Revision sowie
  • die Höhe des Aktienkapitals und den Betrag der darauf geleisteten Einlagen

sind zwingender Bestandteil der Statuten einer Kapitalgesellschaft. Sollen die Statuten in einem oder mehreren dieser Punkte geändert werden, bedarf dies einen Beschluss der öffentlich beurkundet werden muss. Die Statuten müssen nachgeführt und beglaubigt werden. Wird der Sitz in einen anderen Kanton verlegt, muss zudem ein beglaubigtes Exemplar der Statuten vom bisherigen Sitz beim neuen Handelsregisteramt eingereicht werden.

Bei Mutationen die das Geschäft selbst verändern, müssen Sie also Folgendes beim Handelsregister einreichen:

  1. Anmeldung
  2. Öffentliche Urkunde
  3. nachgeführtes beglaubigtes Exemplar der Statuten
  4. beglaubigtes Exemplar der Statuten vom bisherigen Sitz (nur bei Sitzverlegung in einen anderen Kanton)

Mutation vornehmen

Wenn Sie eine der obigen Mutationen bei Ihrer Gesellschaft vornehmen wollen, besuchen Sie am besten die Homepage von Netnotar. Der Netnotar trifft für zugelassene Urkundspersonen und Notare die notwendigen Abklärungen. Sie erhalten kostengünstig Ihren Beschluss über die Änderung der Statuten und nachgeführte beglaubigte Statuten .

Neben den häufigsten Mutationen unterstützt Sie der Netnotar auf Anfrage auch bei Zweckänderungen und Umfirmierungen oder kombiniert auf Wunsch diese Änderungen.